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Landesprogramm zur Fortführung der Sprach-Kitas

Im Januar 2016 startete das Bundesprogramm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“. Bis zum 30. Juni 2023 förderte das Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) das Programm, zuletzt in Form einer Übergangsfinanzierung.

Ab dem 1. Juli 2023 bis zum 31. Dezember 2024 führt die Bayerische Staatsregierung die Förderung der Sprach-Kitas, die bis 30. Juni 2023 Teil der Übergangsfinanzierung waren, modifiziert auf Landesebene fort.

Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Informationen rund um das Landesprogramm.

Die detaillierten Informationen zu dem Landesprogramm zur Fortführung der Sprach-Kitas in Bayern, u.a. zu den Programmbeteiligten in Bayern, der Konzeption des Landesprogramms, das Qualifizierungsprogramm, die Wissenschaftliche Begleitung und das Projektteam Sprach-Kitas am Staatsinstitut für Frühpädagogik und Medienkompetenz (IFP) finden Sie unter https://www.ifp.bayern.de/projekte/qualitaet/sprach-kitas.php.

Sprach-Fachkräfte

Die Förderung der Sprach-Fachkräfte erfolgt nach der Richtlinie zur Gewährung eines Bonus für zusätzlichen Personaleinsatz (Personalbonus, vormals Leitungs- und Verwaltungsbonus).

Hinweise zur Bonuszahlung:
Die Bonuszahlung erfolgt unabhängig von einer etwaigen Bonuszahlung für sonstigen zusätzlichen Personaleinsatz.

  • Das heißt, eine Einrichtung kann den Personalbonus für zusätzlichen Personaleinsatz bei pädagogischem, hauswirtschaftlichem Personal, Verwaltungskräften und Praktikumsstellen erhalten.
  • Sofern die Einrichtung eine Sprach-Fachkraft beschäftigt, kann die Einrichtung daneben die Bonuszahlung für Sprach-Fachkräfte geltend machen.

Förderung:

  • Die pauschale Bonuszahlung beträgt je halber Sprachfachkraftstelle bei mindestens 19,5 Wochenstunden (die auch tatsächlich besetzt ist) bis zu 32.000 Euro pro Jahr (für das zweite Halbjahr 2023 somit maximal 16.000 Euro je halber Sprachfachkraftstelle).
    • Die Bonuszahlung ist damit höher als die bisherige Bundesförderung.
    • Damit werden insbesondere auch entstehende Sachkosten abgedeckt.
    • Sofern in der Einrichtung mehrere Sprach-Fachkräfte eingesetzt werden, ist eine mehrfache Bonusgewährung für die Sprach-Fachkräfte möglich.
  • Die Förderung der Sprach-Fachkräfte erfolgt über das KiBiG.web.
    • Das Antragsmodul ist freigeschaltet.
    • Die Anträge müssen durch den Träger gestellt werden.
    • Die Anträge müssen spätestens bis zum 30. September 2023 gestellt werden.
    • Spätere Anträge werden nicht berücksichtigt.

Bitte beachten Sie:

  • Antragsberechtigt sind nur die Träger von Sprach-Kitas, die Teil der Übergangsfinanzierung des Bundes bis 30. Juni 2023 waren.
  • Die Neuaufnahme neuer Sprach-Kitas oder Sprach-Fachkräfte ist nicht möglich. Lediglich die Nachbesetzung vakanter Stellen ist bei den bestehenden Sprach-Kitas möglich.
  • Die Antragsstellung durch erfolgt über das KiBiG.web.
  • Anträge müssen bis spätestens zum 30. September 2023 gestellt werden. Spätere Anträge werden nicht berücksichtigt.
  • Außerdem ist den Bewilligungsbehörden die Kopie des aktuellen Bewilligungsbescheids zum Bundesprogramm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ (Bewilligungszeitraum bis 30. Juni 2023) zuzuleiten. Erst nach Erhalt und Prüfung wird der Personalbonus für Sprach-Fachkräfte im KiBiG.web bewilligt.
  • Bei Fragen zu der Bonuszahlung wenden Sie sich bitte an Ihre örtliche Bewilligungsbehörde.
  • Siehe hierzu auch den 519. Newsletter

Sprach-Fachberatungen

Die Förderung der Sprach-Fachberatungen erfolgt nach der Richtlinie zur Gewährung eines Bonus für Sprach-Fachberatungen in Sprach-Kitas .

Förderung:

  • Es werden pro halber Sprach-Fachberatung und Jahr Zuwendungen in Höhe von bis zu 42.000 Euro (im zweiten Halbjahr 2023 also: bis zu 21.000 Euro) gewährt.
  • Voraussetzung: Der Anstellungsträger war bereits Teil der Übergangsfinanzierung des Bundes bis 30. Juni 2023 (Nachweis über Kopie des Bewilligungsbescheids).
  • Es wird eine Sprach-Fachberatungsstelle im Umfang von mindestens 19,5 Wochenstunden gefördert.
  • Weitere Fördervoraussetzungen enthält Nr. 4 Satz 1 der Richtlinie zur Gewährung eines Bonus für Sprach-Fachberatungen in Sprach-Kitas (Sprachfachberatungsbonus-Richtlinie), z.B. zum Einsatz im Sprach-Kita-Verbund und der Teilnahme an der wissenschaftlichen Begleitung und Monitoring des Staatsinstituts für Frühpädagogik und Medienkompetenz (IFP).
  • Zur Antragstellung beim StMAS:
    • Der zu verwendende Antragsvordruck wurde bereits am 7. Juni 2023 mit der Versendung des V4 AMS 04 - 2023 an alle Anstellungsträger von Sprach-Fachberatungen versendet.
    • Der Antrag ist bis spätestens 31. Juli 2023 beim Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales zu stellen.  

Beratungsspektrum der Sprach-Fachberatungen:

  • Die Beratungsthemen der Sprach-Fachberatung umfasst zusätzlich zu der sprachlichen Bildung auch die Themen inklusive Bildung, Zusammenarbeit mit Familien und Digitalisierung.
  • Das Beratungs- und Tätigkeitsspektrum wird analog der Themen des Bundes fortgesetzt.

Bitte beachten Sie:

 

  • Antragsberechtigt sind nur die Anstellungsträger von Sprach-Fachberatungen, die Teil der Übergangsfinanzierung des Bundes bis 30. Juni 2023 waren.
  • Die Neuaufnahme neuer Anstellungsträger oder Sprach-Fachberatungen ist nicht möglich. Lediglich die Nachbesetzung vakanter Stellen ist bei den bestehenden Sprach-Kitas möglich.
  • Der Antrag ist durch den Anstellungsträger beim Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales, Referat V4, zu stellen.
  • Anträge müssen bis spätestens zum 31. Juli 2023 gestellt werden. Spätere Anträge werden nicht berücksichtigt.

Wissenschaftliche Begleitung und Sprach-Kita-Verbünde:

  • Mit der fachlich-wissenschaftlichen Begleitung wurde das Staatsinstitut für Frühpädagogik und Medienkompetenz (IFP) beauftragt.
  • Das IFP übernimmt die Koordination und Korrespondenz mit den Programmbeteiligten (Sprach-Fachberatungen, Sprach-Fachkräften, Sprach-Kitas und deren (Anstellungs-) Träger) sowie deren Beratung.
  • Das Projekt-Team des IFP entwickelt mit den Sprach-Fachberatungen ein Begleitkonzept für den Zeitraum Juli 2023 bis Dezember 2024, das Verknüpfungen mit den Landesprogrammen „Vorkurs Deutsch“, „PQB – Pädagogische Qualitätsbegleitung“ und der Qualifizierungskampagne „Startchance kita.digital“ herstellt und nutzt.
  • Auf dem KITA HUB BAYERN entsteht eine digitale Informations-, Qualifizierungs- und Austauschplattform zur Nutzung der bereits im Bundesprogramm erstellten sowie bedarfsorientiert neu zu entwickelnden Materialien und Weiterqualifizierungs-Angebote, wie z. B. E-Learning-Einheiten, Lehrvideos oder Präsentationen für Sprach-Fachberatungen und Sprach-Kitas.
  • Das IFP organisiert alle Netzwerk- und Qualifizierungsveranstaltungen, die im Rahmen des Landesförderprogramms durchgeführt werden, und bietet einen telefonischen Support (Service-Hotline) für die Programmbeteiligten.
  • Das IFP übernimmt das Monitoring des Sprach-Kita-Projekts mit Aufgaben der Vernetzung und Koordination der Einsatzgebiete der Sprach-Fachberatungen mit deren Anstellungsträgern auf Grundlage einer umfassenden Datenerhebung. Eine Erhebung des Ist-Standes (Anstellungsträger, Sprach-Kitas, Sprach-Fachberatungen und Sprach-Fachkräfte) wurde bereits begonnen und wird im Juli 2023 fortgesetzt.
  • Das IFP führt eine wissenschaftliche Evaluation (Vollerhebungen) des Sprach-Kita-Programms durch, das u. a. eine Befragung aller derzeit tätigen Sprach-Kitas (Leitung, Sprach-Fachkraft, Eltern) und Sprach-Fachberatungen in Bayern einschließt.
  • Das Sprach-Kita-Projekt wird auch von einer Prozessevaluation begleitet, um unter Einbezug der Sprach-Kitas, Sprach-Fachkräfte und Sprach-Fachberatungen konzeptionelle Perspektiven für eine Fortführung und Einbettung des Landesprogramms in bestehende Strukturen in Bayern zu entwerfen.

Weiteres Vorgehen ab 2025

  • Am 1. Januar 2025 soll nach Plänen des Bundes ein Qualitätsentwicklungsgesetz in Kraft treten. Diese Entwicklung gilt es abzuwarten.
  • Darüber hinaus soll die sprachliche Bildung in allen bayerischen Kindertageseinrichtungen gestärkt werden. Wie dies gelingen kann, wird gemeinsam mit den Trägern und Verbänden erörtert.