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Studiengänge Soziale Arbeit und Kindheitspädagogik
Zahlreiche Hochschulen in Bayern bieten die Studiengänge an
Von zahlreichen bayerischen Hochschulen für angewandte Wissenschaften (ehemals Fachhochschulen) werden Studiengänge der Sozialen Arbeit und der Kindheitspädagogik angeboten. Die Studiengänge der Sozialen Arbeit qualifizieren für den reglementierten Beruf der „Staatlich anerkannten Sozialpädagogin“ oder des „Staatlich anerkannten Sozialpädagogen“ und berechtigen zur Führung dieser Berufsbezeichnung. Studiengänge (mit unterschiedlichen Bezeichnungen) im Bereich der Kindheitspädagogik qualifizieren für den reglementierten Beruf der „Staatlich anerkannten Kindheitspädagogin“ oder des „Staatlich anerkannten Kindheitspädagogen“ und berechtigen zur Führung dieser Berufsbezeichnung.
Für die hochschulrechtliche Genehmigung eines der oben genannten Studiengänge ist das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst zuständig. Die Prüfung der berufsrechtlichen Fragen obliegt dem Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration. Rechtsgrundlage hierfür ist das Bayerische Sozial- und Kindheitspädagogengesetz (BaySozKiPädG) vom 24.07.2013.
Soziale Arbeit
Ein Bachelorstudiengang qualifiziert unter den in Art. 1 Abs. 2 BaySozKiPädG genannten Voraussetzungen für die Tätigkeit als Sozialpädagogin bzw. Sozialpädagoge. Zum Gesetzestext: BaySozKiPädG, Artikel 1.
Der Bachelorstudiengang muss die für die Tätigkeit notwendigen Kompetenzen vermitteln, insbesondere Wissen und Verständnis der allgemeinen wissenschaftlichen Grundlagen und Methoden der Sozialen Arbeit sowie ausgewiesene Kenntnisse der geltenden Grundlagen, vor allem den für die Soziale Arbeit bedeutsamen deutschen Rechtsgebieten mit Vertiefung auf Landesebene sowie Kenntnisse für die Verwaltung.
Die Regelstudienzeit muss mindestens sieben Semester umfassen (Art. 1 Abs. 2 Satz 1 Ziffer 5 BaySozKiPädG). Außerdem muss es ein eingegliedertes angeleitetes praktisches Studiensemester beinhalten, das an einer von der Hochschule anerkannten, fachlich ausgewiesenen Einrichtung der Sozialen Arbeit absolviert wird. Der Umfang muss mindestens 100 Tage betragen.
Auf Antrag der den Studiengang anbietenden Hochschule wird durch Allgemeinverfügung festgestellt, ob ein Studiengang die Voraussetzungen nach Art. 1 Abs. 2 Satz 1 BaySozKiPädG erfüllt (Art. 1 Abs. 2 Satz 2 BaySozKiPädG).
Die Feststellung trifft das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration (§ 1 Ausführungsverordnung zum Bayerischen Sozial- und Kindheitspädagogengesetz (AVBaySozKiPädG, in Kraft ab 01.03.2015).
Diese Studiengänge wurden geprüft und erfüllen die Voraussetzungen nach Art. 1 Abs. 2 Satz 2 BaySozKiPädG oder werden derzeit überprüft:
- Bachelorstudiengang „Soziale Arbeit“ der Hochschule für angewandte Wissenschaften Coburg
- Bachelorstudiengang „Soziale Arbeit“ der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt
- Bachelorstudiengang „Soziale Arbeit“ an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Landshut
- Bachelorstudiengang „Soziale Arbeit in der Kinder- und Jugendhilfe“ an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Landshut
- Bachelorstudiengang „Soziale Arbeit“ an der Hochschule für angewandte Wissenschaften München (Vollzeit)
- Bachelorstudiengang „Soziale Arbeit“ an der Hochschule für angewandte Wissenschaften München (Teilzeit)
- Studiengang „Soziale Arbeit – BASA online“ an der Hochschule für angewandte Wissenschaften München
- Bachelorstudiengang „Soziale Arbeit“ an der Hochschule für angewandte Wissenschaften München, Abteilung Benediktbeuern
- Bachelorstudiengang „Soziale Arbeit“ an der Hochschule für angewandte Wissenschaften München, Abteilung München (Vollzeit und Teilzeit)
- Bachelorstudiengang „Soziale Arbeit“ an der Technischen Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm
- Bachelorstudiengang „Soziale Arbeit: Erziehung und Bildung im Lebenslauf“ an der Technischen Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm
- Bachelorstudiengang „Soziale Arbeit“ an der Evangelischen Hochschule Nürnberg
- Bachelorstudiengang „Soziale Arbeit“ an der Ostbayerischen Technischen Hochschule Regensburg
- Bachelorstudiengang „Integrierter Dezentraler Berufsbegleitender Studiengang Soziale Arbeit“ an der Ostbayerischen Technischen Hochschule Regensburg
- Bachelorstudiengang „Musik- und bewegungsorientierte Soziale Arbeit“ an der Ostbayerischen Technischen Hochschule Regensburg
- Bachelorstudiengang „Soziale Arbeit“ an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Würzburg-Schweinfurt
Kindheitspädagogik
Ein Bachelorstudiengang qualifiziert unter den in Art. 2 Abs. 2 BaySozKiPädG genannten Voraussetzungen für die Tätigkeit als Kindheitspädagogin bzw. Kindheitspädagoge. Zum Gesetzestext: BaySozKiPädG, Artikel 2.
Der Bachelorstudiengang muss die für die Tätigkeit notwendigen Kompetenzen vermitteln, insbesondere vertiefte Kenntnisse und Fertigkeiten zur Umsetzung der im ersten Abschnitt der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes zugrunde gelegten Bildungs- und Erziehungsziele.
Die Regelstudienzeit muss mindestens sieben Semester umfassen (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 Ziffer 3 BaySozKiPädG).
Auf Antrag der den Studiengang anbietenden Hochschule wird durch Allgemeinverfügung festgestellt, ob ein Studiengang die Voraussetzungen nach Abs. 2 Satz 1 BaySozKiPädG erfüllt (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 BaySozKiPädG).
Die Feststellung trifft das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration (§ 1 AVBaySozKiPädG). Zur Verordnung: AVBaySozKiPädG.
Diese Studiengänge erfüllen die Voraussetzungen nach Art. 2 Abs. 2 Satz 2 BaySozKiPädG:
- Bachelorstudiengang „Bildung und Erziehung im Kindesalter“ der Katholischen Stiftungsfachhochschule München,
- Bachelorstudiengang „Bildung und Erziehung im Kindesalter 0 – 12 Jahre“ der Hochschule für angewandte Wissenschaften München, Fakultät für angewandte Sozialwissenschaften,
- Bachelorstudiengang „Erziehung, Bildung und Gesundheit im Kindesalter Dual“ der Evangelischen Hochschule Nürnberg,
- Bachelorstudiengang „Bildung und Erziehung in der Kindheit“ der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt